Auf dieser Seite finden Sie unsere Angaben zum Datenschutz und unsere AGB für Hotelaufnahme und Veranstaltungen.

Datenschutz

Datenschutzerklärung

A. Verantwortlicher

Wir freuen uns, dass Sie eine Website der Marketing Management GmbH, Klostergang 53, 38104 Braunschweig, info@mmi-akademie.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nr. HRB 1454 („MMI Marketing Management Institut Gesellschaft mit beschränkter Haftung“) besuchen. Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten.

B. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Sie können die Website der MMI Marketing Management Institut GmbH grundsätzlich besuchen, ohne uns mitzuteilen, wer Sie sind. Wir erfahren dann nur automatisch die folgenden Protokolldaten:

  1. Eine anonyme Cookie-ID, die keinen Rückschluss auf Ihre IP-Adresse ermöglicht,
  2. das von Ihnen genutzte Betriebssystem, den von Ihnen genutzten Web-Browser und die von Ihnen eingestellte Bildschirmauflösung,
  3. das Datum und die Uhrzeit Ihres Besuchs,
  4. die Websites, die Sie bei uns besucht haben und
  5. die Website, von der Sie uns besuchen.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, mit uns in Kontakt zu treten (z.B. geschäftliche Korrespondenz, Sicherstellung der Kundenbetreuung). Im Rahmen der allgemeinen Kommunikation werden u.a. folgende personenbezogene Daten - Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer verarbeitet.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der allgemeinen Kommunikation hängt stets von dem jeweiligen Anliegen und/oder der jeweiligen Geschäftsbeziehung ab. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Zwecke der Datenverarbeitung.

Sofern die folgenden Abschnitte keine gegenteiligen Angaben enthalten, erfolgt die Datenverarbeitung ausschließlich durch die MMI Marketing Management Institut GmbH.

C. Rechtsgrundlagen und Zwecke der Datenverarbeitung

Die angegebenen Daten werden nur für den genannten Zweck verarbeitet. Widerspruchs- und Widerrufsrecht sind in Abschnitt F geregelt. Eine Löschung der Daten wird nach Wegfall des Zwecks, und wenn keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen, durchgeführt.

I. Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten

Sofern Sie Interesse an unserem Angebot haben, können Sie sich auf unserer Webseite für z. B. ein Seminar oder eine Konferenz anmelden. Zu diesem Zweck werden von der MMI Marketing Management Institut GmbH folgende personenbezogenen Daten erhoben: Name, Vorname, Funktion, Betriebsnummer, Name, und Anschrift der Firma, Region, Telefon, E-Mail, E-Mail-Adresse des Rechnungsempfängers, VZ-Nummer, Bevorzugter Benutzername, Kennwort, optional: Geburtsdatum (zum elektronischen Versand von Gruß- und Glückwunschkarten, sowie zur Identifizierung bei gleichlautenden Namen und Firmenangaben Art 6 Abs.1 lit. A DSGVO), Titel, Fax.  Diese Erhebung und Übermittlung der Daten erfolgt auf der Grundlage eines Vertragsanbahnungsverhältnisses (Art 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO) zur Teilnahme an unseren Angeboten. Die angegeben Daten werden nur für den genannten Zweck verarbeitet.

Wir verarbeiten im Rahmen der Vertragsanbahnung oder Durchführung eines Vertrages sowie zur Bearbeitung Ihres Anliegens nur die erforderlichen oben aufgeführten personenbezogenen Daten , welche Sie in diesem Zusammenhang mitteilen.

Die Zwecke der Verarbeitung der personenbezogenen Daten hängen von der konkreten Anfrage im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Ihnen ab und können insbesondere beinhalten:

  • Allgemeine Korrespondenz
  • Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden von Interessenten und Kunden und Geschäftspartnern im Hinblick auf Leistungen der MMI GmbH
  • Bearbeitung von Anfragen und Beauftragungen durch die Volkswagen AG

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sie müssen dabei diejenigen personenbezogenen Daten angeben, die für die Bearbeitung Ihres jeweiligen Anliegens bzw. die Vorbereitung oder Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen erforderlich sind. Eine Löschung der Daten wird nach Wegfall des Zwecks, und wenn keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen, durchgeführt. Ohne diese Daten werden wir nicht in der Lage sein, Ihre Anfrage zu bearbeiten bzw. den Vertrag mit Ihnen zu erfüllen.

II. Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen oder Verarbeitung personenbezogener Daten im öffentlichen Interesse

Wir verarbeiten Ihre oben aufgeführten personenbezogenen Daten ebenso, um gesetzliche Verpflichtungen, denen wir unterliegen, einzuhalten. Die Verpflichtungen können sich z.B. aus dem Handels-, dem Steuer-, dem Geldwäsche-, dem Finanz- dem Straf-, dem Verwaltungs-, dem Strafprozess- oder Zivilprozessrecht ergeben. Die Zwecke der Verarbeitung ergeben sich dabei aus der jeweiligen gesetzlichen Verpflichtung. Die Verarbeitung dient in der Regel dem Zweck, staatlichen Kontroll- und Auskunftspflichten nachzukommen.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) bzw. lit. e) DSGVO. Wenn wir aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder im öffentlichen Interesse Daten verarbeiten, müssen Sie dabei diejenigen personenbezogenen Daten angeben, die für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind. Ohne die Bereitstellung könnten wir die Anfrage ggf. nicht bearbeiten bzw. diesen Pflichten nicht nachkommen.

III. Wahrung berechtigter Interessen

Ferner werden Ihre oben aufgeführten personenbezogenen Daten zur Wahrung unserer berechtigter Interessen oder der von Dritten verarbeitet. Folgende Interessen, die gleichzeitig die jeweiligen Zwecke sind, verfolgen wir dabei insbesondere:

  • Führung geschäftlicher Korrespondenz mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeitgeber oder Auftraggeber
  • Übermittlung von Anfragen und Angeboten
  • Sicherstellung der Kundenbetreuung
  • Verarbeitung von Daten in einer zentralen Interessenten- und Kundenbetreuungsplattform sowie vor- und nachgelagerten Systemen für Kundenbindungs- und Vertriebszwecke
  • Weiterentwicklung von Produkten, Diensten, Dienstleistungen und Betreuungsangeboten sowie sonstige Maßnahmen zur Steuerung von Geschäftsvorfällen und –prozessen
  • Gewährleistung von Verfügbarkeit, Betrieb und Sicherheit technischer Systeme sowie technisches Datenmanagement
  • Beantwortung von Behördenanfragen
  • Geltendmachung und Prüfung von Rechtsansprüchen
  • Widerspruchs- und Widerrufsrecht sind in Abschnitt F geregelt.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. In Fällen, in denen Sie hierfür Daten bereitstellen müssen, weisen wir ausdrücklich darauf hin. Ohne die Bereitstellung könnten wir Ihre Anfrage ggf. nicht bearbeiten oder Ihrem Anliegen nicht nachkommen.

D. Speicherdauer, Löschung

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist. Diese Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Steuerrecht und dem Handelsgesetzbuch für: z.B. Angebote mit Auftragsfolge, Auftragsbestätigungen, Abrechnungsunterlagen wie u.a. Eingangs- und Ausgangsrechnungen,  Verträge  und Buchungsbelege Im Falle eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten Interesses ( Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, es sei denn, ihre Weiterverarbeitung ist nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten ebenfalls, wenn wir hierzu aus anderen gesetzlichen Gründen verpflichtet sind.

Unter Anwendung dieser allgemeinen Grundsätze löschen wir personenbezogenen Daten  unverzüglich nach Wegfall der rechtlichen Grundlage, wenn sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder die genannten Zwecke wegfallen und sofern keine anderweitige Rechtsgrundlage (z. B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen) vorliegt, andernfalls nach Wegfall der anderweitigen Rechtsgrundlage.

E. Empfänger personenbezogener Daten

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur dann an externe Empfänger außerhalb der MMI GmbH weiter, wenn dies zur Abwicklung oder Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich ist, eine andere gesetzliche Erlaubnis oder Verpflichtung besteht oder uns hierfür Ihre Einwilligung vorliegt.

Externe Empfänger können sein:

  • Auftragsverarbeiter

Konzerngesellschaften der Volkswagen AG oder externe Dienstleister, die wir für die Erbringung von Services einsetzen, z.B. in den Bereichen der technischen Infrastruktur und Wartung. Soweit diese Dienstleister personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten, haben wir mit diesen Dienstleistern einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, Die Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben und sind vertraglich an unsere Weisungen gebunden.

  • Öffentliche Stellen

Behörden und staatliche Institutionen, wie z.B. Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Finanzbehörden, an die wir aus gesetzlich zwingenden Gründen personenbezogene Daten übermitteln müssen. Die Übermittlung erfolgt dann auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.

  • Private Stellen

Konzerngesellschaften der Volkswagen AG, Volkswagen Händler, Importeure, Kooperationspartner, andere Geschäftspartner oder Hilfspersonen, an die Daten auf Basis Ihrer Einwilligung, zur Abwicklung einer Anfrage bzw. zur Erfüllung eines Vertrages mit Ihnen oder zur Wahrung unserer berechtigter Interessen übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt dann auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a), b) und/oder f) DSGVO.

  • Datenverarbeitung in Drittländern

Findet eine Datenübermittlung an Empfänger statt, deren Sitz oder deren Ort der Datenverarbeitung nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelegen ist, stellen wir vor der Weitergabe sicher, dass außerhalb von gesetzlich erlaubten Ausnahmefällen beim Empfänger entweder ein angemessenes Datenschutzniveau besteht (z. B. durch einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, durch geeignete Garantien oder die Vereinbarung sogenannter EU- Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Union mit dem Empfänger) bzw. Ihre hinreichende Einwilligung vorliegt.

F. Ihre Rechte

Ihre nachfolgenden Rechte können Sie gegenüber der MMI Marketing Management Institut GmbH jederzeit unentgeltlich geltend machen:

Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, von uns Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.

Berichtigungsrecht: Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger bzw. unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung: Sie haben das Recht, bei Vorliegen der in Art. 17 DSGVO genannten Voraussetzungen, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Danach können Sie beispielsweise die Löschung Ihrer Daten verlangen, soweit diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Außerdem können Sie Löschung verlangen, wenn wir Ihre Daten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeiten und Sie diese Einwilligung widerrufen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, wenn die Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Daten bestreiten. Für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit der Daten können Sie dann die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. 

Widerspruchsrecht: Sofern die Verarbeitung auf einem überwiegenden Interesse oder Ihre Daten zum Zwecke der Direktwerbung genutzt werden, haben Sie  das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Ein Widerspruch ist zulässig, wenn die Verarbeitung entweder im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund  eines berechtigten Interesses der MMI Marketing Management Institut GmbH oder eines Dritten erfolgt. Im Falle des Widerspruchs bitten wir Sie, uns Ihre Gründe mitzuteilen, aus denen Sie der Datenverarbeitung widersprechen. Daneben haben Sie das Recht, der Datenverarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Das gilt auch für Profiling, soweit es mit der Direktwerbung zusammenhängt. 

Recht auf Datenübertragbarkeit: Sofern die Datenverarbeitung auf der Grundlage eine Einwilligung oder einer Vertragserfüllung beruht und diese zudem unter Einsatz einer automatisierten Verarbeitung erfolgt, haben Sie  das Recht, Ihre Daten in einem strukturierten, gängigem und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese an einen anderen Datenverarbeiter zu übermitteln.

Widerrufsrecht: Sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie  das Recht, die Datenverarbeitung im Rahmen einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit kostenlos unter info@remove-this.mmi-akademie.de oder über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten zu widerrufen.

Beschwerderecht: Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde (z. B. bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen) über unsere Verarbeitung Ihrer Daten zu beschweren.

G. Ihr Ansprechpartner: Datenschutzbeauftragter

Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen als Ansprechpartner für sämtliche datenschutzbezogene Anliegen sowie für die Ausübung Ihrer Rechte zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Eingaben an:

Datenschutzbeauftragter der MMI Marketing Management Institut GmbH

Straße  Klostergang 53
Ort        38104 Braunschweig
Mail       info@mmi-akademie.de

Stand: November 2020

AGB: Hotelaufnahmevertrag

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern deMMI – DAS HOTEL, betrieben von der MMI Marketing Management Institut GmbH (im folgenden "Hotel") sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen MMI – Das Hotel und dem Gast, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2

Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann akzeptiert, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1 

Zwischen dem Hotel und dem Gast kommt ein Hotelaufnahmevertrag nach Buchungsanfrage des Gastes und Buchungsbestätigung durch das Hotel zustande. Zur Übernachtung ist/sind ausschließlich die bei Anmeldung angegebene(n) natürliche(n) Person(en) berechtigt.

2.2

Hat für den Gast ein Dritter bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus der Beherbergung, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3

Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionen die reservierten Zimmer anderweitig zu vergeben.

3. Leistungen Preis, Zahlung und Aufrechnung

3.1

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer und Leistungen nach Maßgabe der Buchungsbestätigung und dieser allgemeinen Gescftsbedingungen bereit zu halten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.

3.2

Das Hotel ist in begründeten  Ausnahmen im Rahmen des Zumutbaren berechtigt, den Gast in einem anderen Hotel unterzubringen. In diesem Fall gelten die dortigen Bestimmungen und AGB ergänzend.

3.3

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weitereLeistungen die vereinbarten oder geß Leistungsverzeichnis geltenden Preise zu zahlen.

3.4

Alle  Preise  verstehesich  in  Euro  inklusive  der  gesetzlichen  Mehrwertsteuer.  Eine  Änderunder gesetzlichen Mehrwertsteuer ist bei den Preisen dann zu berücksichtigen, wenn zwischen Buchung und Anreise des Gastes mehr als vier Monate verstrichen sind.

3.5

Preisänderungen  sind  auch  dann  möglich,  wenn  der  Gast  nachträglich  Änderungen  der  Anzahl  der gebuchten Zimmer, der zutzlichen Leistungen oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem schriftlich zustimmt.

3.6

Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.7

Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschalarrangements werden nicht rückvergütet.

3.8

Der Gast kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von MMI – Das Hotel schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Gast nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Rücktritt (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen) des Gastes

4.1 

Der Gast kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn dies unter Bestimmung einer Frist schriftlich vereinbart worden ist oder das Hotel die geschuldete Leistung nicht erbringen kann. In diesen Fällen entstehen keine Schadensersatz- oder Zahlungsansprüche des Hotels.

4.2

In allen anderen Fällen, in denen der Rücktritt erklärt, eine Stornierung vorgenommen oder das gebuchte Zimmer nicht in Anspruch genommen wird, hat das Hotel die Wahl, eine Entschädigung konkret zu berechnen oder Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 90 % des vertraglich vereinbarten Preises. Die Entschädigung darf den vertraglich vereinbarten Preis nicht übersteigen, wobei der Wert der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie das, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirkt, anzurechnen ist. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Rücktritt des Hotels

5.1

Falls  ein  vertragliches  Rücktrittsrecht  vereinbart  ist,  kann  das  Hotel  gleichfalls  innerhalb  der  Frist zurücktreten.

5.2

Das Hotel ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der geschuldeten Leistung infolge herer Gewalt oder anderer vom MMI – Das Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist oder wird, der Buchung irreführende oder falsche Angaben wesentlicher Tatsachen zugrunde liegen oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass bei Durchführung des Vertrages der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherung oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdet werden kann. Gleiches gilt für den Fall, dass das Hotel Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vergensverhältnisse des Gastes, eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erhält.

5.3

Die Ausübung des Rücktrittsrechts ist dem Gast unverzüglich schriftlich mitzuteilen, Schadensersatzansprüche stehen ihm nicht zu.

6. An- und Abreise

6.1

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat diBereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2

Das reservierte Zimmer steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr bis zum Abreisetag 10:00 Uhr zuVerfügung. Bei versteter Abreise berechnet das Hotel den Preis eines Tageszimmers zusätzlich.

6.3

Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

6.4

Wohnwagen oder Wohnmobile rfen auf dem Gelände des Hotels zum Zwecke der Übernachtung  nicht abgestellt werden.

7. Haftung des Gastes

Der Gast haftet gegenüber dem Hotel im vollen Umfang für durch ihn selbst, seine Efüllungsgehilfen oder seine Gäste verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, es sei denn, er weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch für Kosten, die durch überßige Abnutzung oder Verschmutzung der Hotelzimmer verursacht werden.

8. Haftung des Hotels

8.1

Leistungsstörungen oder Mängel, die dem Gast auffallen, sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. Das Hotel ist bemüht, umgehend Abhilfe zu schaffen. Falls die Rüge verspätet erfolgt, steht dem Gast ein Anspruch auf Minderung des Übernachtungspreises nicht zu.

8.2 

Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei Übernahme einer Garantie oder dem arglistigen Verschweigen von Mängeln. Im Übrigen haftet das Hotel für Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden, oder Störungen nur dann, wenn sie auVorsatz oder grober Fahrssigkeit des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind und diese Schäden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.

8.3

Für eingebrachte Sachen und Wertsachen haftet das Hotel gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmersafe oder im Hotelsafe an der Rezeption Gebrauch zu machen.

8.4

Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten.

8.5

Für Gäste bestimmte Nachrichten wie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.

8.6

Der Gast hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines Stellplatzes in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz. Soweit dem Gast ein solcher Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt mit ihm dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Die vorhandenen Schranken, Zugangssperren und Überwachungsmaßnahmen dienen allein der Nutzungsregelung und begründen keine Obhutspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter, oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegeber dem Hotel geltend gemacht werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1

Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN- Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

9.2

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und müssen schriftlich bestätigt werden.Dies gilt auch für diAufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

9.3

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieseVertrag ist Braunschweig.

AGB: Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Gescftsbedingungen gelten für die zeitlich befristete Überlassung der Liegenschaft oder der Räumlichkeiten MMI – DAS HOTEL, bzw. Teilen davon und eines Veranstaltungsträgers (im folgenden "Veranstalter"). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen MMI – Das Hotel und dem Veranstalter, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2

Abweichenden oder ernzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann akzeptiert, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1

Zwischen dem Hotel und dem Veranstalter kommt ein Vertrag über die Veranstaltung durch die schriftlichAnnahme des vom Hotel abgegebenen Angebots durch den Veranstalter zustande.

2.2

Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionen die reservierten Zimmer/Räume anderweitig zu vergeben.

2.3

Für Großveranstaltungen können zusätzlich besondere Vereinbarungen gelten, die im Einzelnen im Vertrag getroffen  und  schriftlich  bestätigt  werden.  Großveranstaltungen  sind  Veranstaltungen  mit  mehr  al  50 Teilnehmern, bei Buchung ab 30 Hotelzimmer für eine Nacht oder bei Buchung ab 5 Seminarräumen.

3. Leistung und Zahlung

3.1.

Das    Hotel    ist   verpflichtet,   die   bestellten   und   zugesagten   Leistungen   nach   Maßgabe   deVertragsvereinbarungen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  zu erbringen.

3.2

Der Veranstalter hat die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt sie im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.

3.3

Der Veranstalter haftet für die Bezahlung sämtlicher von den Teilnehmern an der Veranstaltung bestellteSpeisen und Getränke und aller anderen von den Veranstaltungsteilnehmern verursachten Kosten.

3.4

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive ltiger Mehrwertsteuer. Falls die gesetzliche Mehrwertsteuer sich später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erhöht, hat das Hotel das Recht, die Erhöhung in der Rechnung zu berücksichtigen.

3.5

Es ist untersagt, Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen.

3.6

Der Veranstalter haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfang für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder durch die Veranstaltungsteilnehmer verursachten Schäden an Geuden und Inventar, sofern der Veranstalter nicht einen geringeren oder keinen Schaden nachweist. Dies gilt auch für die Kosten, die durch eine übermäßige Abnutzung oder Verschmutzung der Veranstaltungsräume verursacht werden.

3.7

Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.

3.8

Der Veranstalter hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch das Hotel anerkannt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Rücktritt des Hotels

Das Hotel ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der geschuldeten Leistung infolge höherer Gewalt, wegen Störungen am Veranstaltungsort, bei hinreichendem Anlass zu der Annahme des Hotels, dass die Veranstaltung den reibungslosen Gescftsbetrieb oder die Sicherheit und das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Hotel zuzurechnen ist, oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist oder wird. Gleiches gilt für den Fall, dass das Hotel Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vergensverhältnisse des Teilnehmers, einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erhält.

5. Rücktritt (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme von Leistungen) des Gastes

5.1

Der Gast kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn dies unter Bestimmung einer Frist schriftlich vereinbart worden ist oder das Hotel die geschuldete Leistung nicht erbringen kann. In diesen Fällen entstehen keine Schadensersatz- oder Zahlungsansprüche des Hotels.

5.2

In allen anderen Fällen, in denen der Rücktritt erklärt, eine Stornierung vorgenommen oder das gebuchte Veranstaltung  nicht  in  Anspruch  genommen  wird,  hat  das  Hotel  die Wahl,  eine Entschädigung  konkret  zberechnen oder Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes.

5.3

Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü / Buffet noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü / preiswerteste Buffet des jeweils ltigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

5.4

Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% deTagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellenDie Entschädigung darf den vertraglich vereinbarten Preis nicht übersteigen, wobei der Wert der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie das, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirkt, anzurechnen ist. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schadeentstanden ist.

6. Bereitstellung der Räume, Vorbereitungszeit

6.1

Der Veranstalter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, es sei denn, das Hotel hat dies schriftlich zugesagt.

6.2

Der Veranstalter hat Vorbereitungszeiten z.B. von (eigenen oder fremden) Referenten oder Moderatoren bei der Buchung der Veranstaltung anzugeben und einzurechnen. Wenn r Vorbereitungen der Tag zuvor benötigt wird, so sind die Räume schon am Vortag anzumieten.

7. Abwicklung der Veranstaltung

7.1

Falls das Hotel im Auftrag des Veranstalters technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, geschieht dies im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter stellt das Hotel insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

7.2

Eigene  elektrische  Geräte  darf  der  Veranstalter  bei  Nutzung  des  Stromnetzes  des  Hotels  nunach schriftlicher Einwilligung betreiben. Dadurch entstehende Schäden an Einrichtungen des Hotels sind vom Veranstalter zu tragen. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten, insbesondere bei Nutzung der Starkstromleitungen für Großveranstaltungen, kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

7.3

Das Hotel wird Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf Rüge des Veranstalters umgehend zu beseitigen versuchen. Wenn das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat, z.B. bei durch den Energieversorger zu vertretenden Umständen, führt dies nicht zur Reduzierung von Ansprüchen.

7.4

Der Veranstalter hat in eigener Verantwortung die urheberrechtlichen oder sonstigen formalen Voraussetzungen für Musikdarbietungen oder künstlerische Veranstaltungen aller Art zu veranlassen. Es sind die Ruhezeiten ab 22.30 Uhr im Bereich der alten Kornscheunezu beachten. Der Veranstalter hat Rechtsverletzungen zu unterbinden, z.B. das Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials. Der Veranstalter hat das Hotel von eventuellen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Dies gilt auch für angemessene Kosten einer Rechtsverteidigung.

7.5

Das  Hotel  schließt die Haftung  fü leich fahrlässige Pflichtverletzunge aus sofern  Schäde aus  der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. aus Produkthaftung berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf dessen Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

7.6

Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

7.7

Wohnwagen oder Wohnmobile rfen auf dem Gende des Hotels zum Zweck der Übernachtung nicht abgestellt werden.

7.8

In den Räumen des  Hotels sind Foto- und Filmaufnahmen nur mit Zustimmunder Geschäftsführung zulässig. Dies gilt auch für private Aufnahmen, die in Medien aller Art, insbesondere Social-Media verbreitet werden. Der Veranstalter hat MMI von eventuellen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Dies gilt auch für angemessene Kosten einer Rechtsverteidigung.

8. Materialanlieferung

8.1

Das Hotel ist nicht verpflichtet, geliefertes Material für die Veranstaltung anzunehme und ist jederzeit berechtigt, die Annahme einer Lieferung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Hotel keine Lagerkapazitäten hat.

8.2

Im Falle der Annahme einer Lieferung erfolgt dies aus Kulanz durch das Hotel ohne Willen zum Abschluss eines Verwahrungsvertrags und ohne Haftung durch das Hotel ausschließlich unter der Voraussetzung, dass es sich um kleine Pakete oder Päckchen handelt, die Anlieferung vorab angekündigt wurde und eine Zuordnung zu der Veranstaltung zweifelsfrei möglich ist. Anderenfalls erfolgt keine Annahme einer Lieferung.

8.3

Angeliefertes   Sperrgut   wie   z.B.   Equipment   für   Aufbauten   von   Messeständen,   Marktplätzen,   IT- Präsentationen etc. muss durch einen vom Veranstalter gestellten Bevollmächtigte angenommen werden, da das Hotel berechtigt ist, solche Lieferungen jederzeit zurückzuweisen.

8.4

Alle Materialien müssen direkt nach Beendigung der Veranstaltung wieder abgeholt oder mitgenommen werden.

8.5

Das Hotel haftet nicht für Falschlieferung, Beschädigung oder Abhandenkommen von geliefertem Material.

9. Schlussbestimmungen

9.1

Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN- Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

9.2

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und müssen schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch r diAufhebung dieses Schriftformerfordernisses,

9.3

Erfüllungsort und Gerichtsstand r sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieseVertrag ist Braunschweig.

Unsere Schulungs- und Zertifizierungs-partner ISO 9001:2015

Kontakt und Reservierung

MMI - DAS HOTEL
Klostergang 53
38104 Braunschweig 

Rufen Sie uns gerne an:

+49 0531 3702-0+49 0531 3702-0

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